Opferanwalt

Opferanwalt

Die Aufgabe als Opferanwältin benötigt vor allem besondere Kenntnisse des Strafverfahrens, diese realisiert Frau Rechtsanwältin Worm vor allem auch durch die Übernahme von Strafverteidigungen. Sie erkennt hierdurch besondere Verfahrenstrategien und kann diesen entgegenwirken.

Zu den Aufgaben eines Opferanwalts zählen insbesondere:

  • Nebenklage
  • Adhäsionsverfahren
  • Zivilrechtliche Geltendmachung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
  • Opferentschädigungsrecht
  • Zeugenbeistand

Die Rechtsanwaltskanzlei Worm arbeitet hierzu mit verschiedenen Foren zusammen.